Die beschränkte Ausschreibung ist eine nationale Verfahrensart, bei der die öffentlichen Auftraggeber nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordern. Der Auftragswert liegt unterhalb des EU-Schwellenwertes. Bei einer beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb prüft der öffentliche Auftraggeber außerdem im Vorfeld die Eignung aller interessierten Bewerber.