Die Vergabeordnung (VgV) regelt das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegen. Außerdem regelt sie das einzuhaltende Verfahren bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber.