Ist die Teilnahme für die Bieterbetriebe mit Kosten verbunden?
Nein. Für Bieterbetriebe ist die Nutzung des AI VMweb-Portals (Registrierung, Auftragsrecherche, Download von Vergabeunterlagen und digitale Teilnahme) kostenfrei.
Nein. Für Bieterbetriebe ist die Nutzung des AI VMweb-Portals (Registrierung, Auftragsrecherche, Download von Vergabeunterlagen und digitale Teilnahme) kostenfrei.
Darauf dürfen Sie sich verlassen. Auch wenn Sie die Software nicht auf Ihrem Rechner installieren, sondern direkt im Web nutzen können, ist die eVergabe Software rechtssicher.
Nein, die Vergabeunterlagen können nicht im System erstellt werden. Der AI VERGABEMANAGER webEdition ermöglicht lediglich den unkomplizierten und schnellen Upload von extern erstellten Vergabeunterlagen. Die Intention des AI VERGABEMANAGER webEdition ist es, Ihre bereits vorhandenen Vergabeunterlagen zum Herunterladen anzubieten und Bekanntmachungstexte (Formulare für nationale und EU, eForms im System vorhanden) online zu veröffentlichen.
Der AI VERGABEMANAGER webEdition richtet sich an alle ausschreibenden Stellen bzw. öffentlichen Auftraggeber, die einen schnellen und kostengünstigen Einstieg in die eVergabe suchen. Auch Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros, die im Auftrag öffentlicher Stellen ausschreiben, profitieren von dieser unkomplizierten, webbasierten Lösung. Gut beraten sind außerdem gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Vereine, Stadtwerke, Rechtsanwaltskanzleien, Verkehrsunternehmen, Kliniken, Universitäten, Hochschulen
Bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte findet Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Es beruht auf der Umsetzung entsprechender Vorgaben in EU-Richtlinien beruht. Die Grundlagen des Vergaberechts oberhalb der Schwelle sind in enthalten.
Schwellenwerte sind bestimmte Auftragswerte, ab denen öffentliche Auftraggeber zur EU-weiten Ausschreibung verpflichtet sind. Sie werden alle zwei Jahre angepasst.
Die Unterschwellen-Vergabeverordnung regelt für den nationalen Bereich das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von staatlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
Die Vergabeordnung (VgV) regelt das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegen. Außerdem regelt sie das einzuhaltende Verfahren bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeordnung (VgV) und die drei nach Leistungsart unterschiedenen Vergabeordnungen: die VOL/A für (allgemeine) Leistungen, die VOL/B für Bauleistungen und die VOF für freiberufliche Leistungen. Außerdem ist das Vergaberecht stark beeinflusst durch EU-Recht, insbesondere die Richtlinien 2014/17/EG und 2014/18/EG.
Das hängt ab vom voraussichtlichen Gesamtauftragswert, den Schwellenwerten und dem konkreten Auftragsinhalt. Eine Ausschreibungspflicht besteht nicht bei so genannten Direktkäufen.