Der Auftraggeber legt fest, in welcher Form die Angebote einzureichen sind. Schriftlich eingereichte Angebote müssen immer unterzeichnet sein. Bei elektronischen Angeboten ersetzt die digitale Signatur die persönliche handschriftliche Unterschrift.
Der Auftraggeber legt fest, in welcher Form die Angebote einzureichen sind. Schriftlich eingereichte Angebote müssen immer unterzeichnet sein. Bei elektronischen Angeboten ersetzt die digitale Signatur die persönliche handschriftliche Unterschrift.