Die Bieterfirmen müssen bei elektronischen Angeboten immer das elektronische Angebotsschreiben ausfüllen. Darin kann die Bieterfirma die Adresse ändern:


Die Adresse der Bieterfirma sehen Sie bei der Angebotsöffnung. Im Reiter Angebotsunterlagen ist das vom Bieter ausgefüllte elektronische Angebotsschreiben hinterlegt und Sie können da erkennen, ob es eine Bietergemeinschaft ist.
