Nach erfolgreicher Übermittlung des elektronischen Angebots an den Angebotsserver quittiert der Server den Eingang mit Datum und Uhrzeit des Servers. Eben diese Zeit wird als Eingangszeit im Vergabemanager angezeigt. Ebenso wird der tatsächliche Beginn der Angebotsöffnung im Vergabemanager dokumentiert.

Beginnt ein Bieter nach Ablauf des veröffentlichten Angebotseröffnungstermins mit der Übermittlung seines Angebots, so erhält er eine deutliche Warnung.

Beginnt der Bieter mit dem Upload des Angebots noch vor Fristende, erhält er selbst dann keinen Warnhinweis, wenn die Übermittlung erst nach dem Angebotsöffnungstermin endet. Er sieht jedoch auf oben genanntem Eingangsbeleg die Uhrzeit, zu der der Upload beendet wurde, also die Uhrzeit, die nach der Frist liegt. Diese elektronischen Angebote werden dennoch im Vergabemanager angezeigt, da auch Papierangebote nach Beginn der Angebotsöffnung vorliegen können.

Das Herunterladen der Vergabeunterlagen von der Vergabeplattform ist jedoch nach dem Termin der Angebotsöffnung nicht mehr möglich ist.