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VOL – Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen

Die VOL regelt die Vergabe von Leistungen ausgenommen Bauleistungen. Zu diesen Leistungen zählen Liefer- und Dienstleistungen. Lieferleistungen sind alle entgeltlichen Pacht-, Miet-, Kauf-, oder Leasingverträge.
Sie ist in folgende Teile gegliedert: Ablauf des Vergabeverfahrens (Teil A) und die Richtlinien für die allgemeinen Vertragsbedingungen (Teil B). Teil A wird inzwischen im Oberschwellenbereich durch die VgV und im Unterschwellenbereich in einigen Bundesländern durch die UVgO ersetzt.