Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers (sog. Vier-Augen-Prinzip) gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers (sog. Vier-Augen-Prinzip) gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.