Ein Nebenangebot liegt im Allgemeinen dann vor, wenn ein Bieter eine andere als nach der Leistungsbeschreibung oder dem Leistungsverzeichnis vorgesehene Art der Ausführung anbietet. Somit ist ein Nebenangebot jede Abweichung vom geforderten oder abgegebenen Angebot, wobei diese Abweichung jeglicher Art sein kann, unabhängig von ihrem Grad, ihrer Gewichtung oder ihrem Umfang.

Eine solche Abweichung kann auch in kaufmännischer Hinsicht bestehen, indem der Bieter beispielsweise Vertragsbedingungen des Auftraggebers abändert. So liegt es etwa bei Preisreduzierungen, -pauschalierungen oder geänderten Ausführungsfristen. Dann spricht man von einem „kaufmännischen Nebenangebot“.