Veröffentlicht der öffentliche Auftraggeber eine Vorinformation mit Aufruf zum Wettbewerb, können Unternehmen ihr Interesse an dem Vergabeverfahren bekunden. Der Auftraggeber fordert diese Unternehmen dann auf, ihr Interesse zu bestätigen. Mit dieser Aufforderung zur Interessensbestätigung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet (§ 16 VgV).
Die Frist für den Eingang der Interessensbestätigung beträgt 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Interessensbestätigung.