Gemäß § 97 GWB sind Leistungen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art (Fachlose) zu vergeben. Ausnahmen hiervon sehen § 97 GWB, § 5 VOB/A bzw. § 5 VOB/A EU vor. Gemäß § 5 VOB/A EU sind die Gründe für die Abweichung durch den Auftraggeber in einem Vergabevermerk dazulegen. Gründe können wirtschaftlicher oder technischer Natur sein.