Im Rahmen einer Bieterkonferenz informiert der öffentliche Auftraggeber alle Bieter, welche die Vergabeunterlagen angefordert haben, über Einzelheiten der Ausschreibungsbedingungen.
Solche Bieterkonferenzen finden grundsätzlich nur bei sehr komplexen Vergaben statt und sind vergaberechtlich nicht unproblematisch. Denn der öffentliche Auftraggeber hebt mit diesem Vorgehen den vergaberechtlichen Geheimwettbewerb auf.