Bei der Ausschreibung von Bauleistungen können gem. § 9a EU VOB/A Beschleunigungsvergütungen (Prämien) vorgesehen werden, wenn die Fertigstellung vor Ablauf der Vertragsfristen erhebliche Vorteile bringt.
Bei der Ausschreibung von Bauleistungen können gem. § 9a EU VOB/A Beschleunigungsvergütungen (Prämien) vorgesehen werden, wenn die Fertigstellung vor Ablauf der Vertragsfristen erhebliche Vorteile bringt.