Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt, vgl. § 305 Abs. 1 S. 1 BGB. Allgemeine Vertragsbedingungen in diesem Sinne sind auch die Vorschriften der VOB/B und VOL/B. Diese muss der Auftraggeber grundsätzlich in den Vertrag einbeziehen.
Darüber hinaus kann er als weitere allgemeine Vertragsbedingungen zusätzliche technische und ergänzende Vertragsbedingungen vorsehen, vgl. § 8a VOB/A, § 8a EU VOB/A, § 29 VgV. In vielen Fällen ist dies im Hinblick auf die Besonderheiten der ausgeschriebenen Leistung auch sinnvoll. Zumeist wird es sich auch hierbei um Allgemeine Geschäftsbedingungen handeln. AGB unterliegen – auch wenn sie im Rahmen eines Vergabeverfahrens gestellt wurden – der Inhaltskontrolle nach den Bestimmungen des BGB.