Städte- und Gemeindebund gegen Nachhaltigkeitskriterien beim Wohnungsbau
Weil sie kommunale Entscheidungsspielräume einschränkten, spricht sich ein Vertreter des DStGB gegen verbindliche Nachhaltigkeitskriterien bei Vergaben im Wohnungsbau aus.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Städtebau und Umwelt im Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB), Tobias Eschenbacher, hat sich dafür ausgesprochen, Vorgaben im Wohnungsbau zu lockern, damit schnell mehr Wohnraum geschaffen werden kann. Das Vergaberecht dürfe die „Beschaffungsautonomie“ der Kommunen nicht durch „weitere verbindliche Kriterien, etwa zur Nachhaltigkeit oder zu sozialen Aspekten“ einschränken, sagte er.
Auch Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, befürwortet es, Bürokratie abzubauen. Der Bund solle „prüfen, inwieweit bauliche und infrastrukturelle Maßnahmen, die unmittelbar dem Klimaschutz oder der Klimaanpassung dienen, generell von einer Umweltverträglichkeitsprüfung freigestellt werden können“, lautet sein Vorschlag.
DStGB: Vergaberecht muss einfacher werden
Der DStGB fordert generell mehr Gestaltungsfreiheit fürs Bauen. Ein „zu enges Korsett von Normen, überflüssigen Standards und bürokratischen Hürden“ verhindere Innovationen, heißt es. Der kommunale Spitzenverband identifiziert das Vergaberecht dabei als einen wichtigen Hebel. Es müsse „effektiv vereinfacht und praxisgerecht ausgestaltet“ werden.
Zu den weiteren Vorschlägen gegen die Wohnungsmisere gehören mehr Digitalisierung bei Beteiligungsverfahren und Bauanträgen sowie eine einheitliche Typengenehmigung für serielles Bauen.