Unter dem Begriff „Vergaberecht“ sind alle Regeln und Vorschriften rund um die Vergabe von öffentlichen Aufträgen zusammengefasst.
Auch wenn es der Begriff vermuten lässt: Es gibt kein einheitliches Vergabegesetz in Deutschland.
Vielmehr existieren verschiedene Regelungen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene. Darum soll hier das komplexe Vergaberecht einfach erklärt werden.
Die Grundsätze des Vergaberechts lauten
- Transparenz (Veröffentlichung der Ausschreibung, Dokumentationspflicht)
- Gleichbehandlung (z.B. zeitgleiche Informationspflicht an alle Bewerber)
- Zuschlagskriterien (inkl. sozialer, umweltrelevanter, qualitativer und innovativer Aspekte)
- Berücksichtigung mittelständischer Interessen (Teillose, Fachlose)
- Antikorruption (lückenlose, elektronische Information und Dokumentation)
Vergaberecht öffentlicher Dienst
Will die öffentliche Hand Waren oder Dienstleistungen einkaufen bzw. Bauleistungen beauftragen, greift das Vergaberecht.
Das heißt: Bund und Länder, Kommunen oder staatliche Einrichtungen müssen sich bei der Auftragsvergabe an den geregelten Verfahrensablauf halten.
Das Vergaberecht im öffentlichen Dienst soll zum einen die kostenbewusste Verwendung von Haushaltsmitteln gewährleisten.
Zum anderen will der Gesetzgeber einen transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerb der Bieter sicherstellen.
Vergaberecht Schwellenwerte
Sofern das wirtschaftliche Volumen bestimmte Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, sind die Auftraggeber zu europaweiten
Ausschreibungen nach EU-Richtlinien verpflichtet.
Seit 1.1.2022 gelten neue EU-Schwellenwerte. Diese liegen
- für Bauleistungen und Konzessionsvergaben bei 5.382.000 Euro.
- für allgemeine Aufträge oberster und oberer Bundesbehörden bei 140.000 Euro.
- für Aufträge besonderer Sektorenauftraggeber bei 431.000 Euro.
- im Übrigen bei 215.000 EUR.
Unterhalb der Schwellenwerte gilt nationales Vergaberecht.
Vergaberecht einfach erklärt
Bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte findet Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Es beruht auf der Umsetzung entsprechender Vorgaben in EU-Richtlinien beruht. Die Grundlagen des Vergaberechts oberhalb der Schwelle sind in enthalten.
Schwellenwerte sind bestimmte Auftragswerte, ab denen öffentliche Auftraggeber zur EU-weiten Ausschreibung verpflichtet sind. Sie werden alle zwei Jahre angepasst.
Die Unterschwellen-Vergabeverordnung regelt für den nationalen Bereich das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von staatlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
Die Vergabeordnung (VgV) regelt das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegen. Außerdem regelt sie das einzuhaltende Verfahren bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeordnung (VgV) und die drei nach Leistungsart unterschiedenen Vergabeordnungen: die VOL/A für (allgemeine) Leistungen, die VOL/B für Bauleistungen und die VOF für freiberufliche Leistungen. Außerdem ist das Vergaberecht stark beeinflusst durch EU-Recht, insbesondere die Richtlinien 2014/17/EG und 2014/18/EG.
Das hängt ab vom voraussichtlichen Gesamtauftragswert, den Schwellenwerten und dem konkreten Auftragsinhalt. Eine Ausschreibungspflicht besteht nicht bei so genannten Direktkäufen.