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Offenes Verfahren

Das offene Verfahren nach § 3 EU VOB/A/ § 15 VgV ist ein einstufiges Vergabeverfahren für Aufträge im Oberschwellenbereich. Unterhalb des EU-Schwellenwertes entspricht das offene Verfahren der öffentlichen Ausschreibung. 

Mit der europaweiten Bekanntmachung wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Die Eignung wird in der Angebotswertung geprüft.