Bayern: Ministerium gibt Tipps für Start-up-freundliche Vergabeverfahren
Das bayerische Wirtschaftsministerium hat seine Checkliste für Start-up-freundliche Beschaffungen überarbeitet. Es soll jungen Unternehmen die Beteiligung an Vergabeverfahren noch leichter machen.
Die Checkliste, die in Form einer Frage-Antwort-Liste online einzusehen ist, gibt den Beschaffern des Landes Tipps, wie sie die Beteiligung innovativer Unternehmen an Vergabeverfahren verbessern können. Die Antworten sind praxisnah und zeigen die Möglichkeiten und Spielräume des Vergaberechts auf. Sie weisen auf die geltenden, erhöhten Wertgrenzen hin, die zunächst bis Ende 2029 gelten und die etwa Direktaufträge einfacher machen.
Mut und Offenheit bei Ausschreibungen gefragt
Für die Einkäufer des Landes gilt es erst einmal, die Start-ups überhaupt zu kennen und zu finden. Dafür empfiehlt die Checkliste eine breite Recherche – beispielsweise übers Internet, aber auch analog durch den Besuch von Gründerveranstaltungen. Was die Leistungsbeschreibung angeht, rät die Checkliste zu einer gewissen Offenheit neuen Lösungen gegenüber – etwa, indem die Leistung funktional beschrieben wird oder Nebenangebote zugelassen werden. Möglich wäre auch, einem großen Auftrag kleinere Pilotprojekte vorzuschalten, die für Start-ups weniger riskant sind.
Bei den Eignungskriterien ist ebenfalls Mut gefragt: Referenzen sollten nicht oder nur eingeschränkt verlangt und Anforderungen an die Berufserfahrung des Personals heruntergeschraubt werden. Der Lohn für etwas mehr Risiko im Vergabeverfahren könnten neue, innovative Lösungen sein.
Quelle
- Bayerisches Staatministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: https://www.stmwi.bayern.de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/oeffentliches-auftragswesen/#c26286
Ähnliche Beiträge
- OLG Dresden: Direktvergabe setzt Markterkundung voraus!Öffentliche Auftraggeber in Deutschland beschaffen jeden Tag Leistungen. Meistens werden hierfür Vergabeverfahren durchgeführt, die allen geeigneten Unternehmen offenstehen. Anders verhält es sich, wenn von Anfang an nur ein Unternehmen als Vertragspartner infrage kommt, etwa weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb besteht.
- Landgerichte übernehmen alle zivilen VergabestreitigkeitenWer in einem zivilrechtlichen Vergabestreit vor Gericht ziehen will, muss sich seit dem 1. Januar ausschließlich an Landgerichte wenden. Zuvor ging es bei geringen Streitwerten noch zum Amtsgericht.
- Studie: KI spielt bei der Bauteilbeschaffung bereits größere RolleDas Umweltbundesamt hat ein neues Instrument veröffentlicht, mit dem öffentliche Auftraggeber nicht nur Lebenszykluskosten, sondern auch CO₂-Kosten systematisch erfassen können.