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Dienstleistungskonzession

Dienstleistungskonzessionen sind entgeltliche Verträge, mit denen ein oder mehrere Unternehmen mit der Erbringung und der Verwaltung von Dienstleistungen betraut werden. Dabei besteht die Gegenleistung entweder allein in dem Recht zur

  • Verwertung der Dienstleistungen
  • Verwertung der Dienstleistungen zzgl. einer Zahlung

vgl. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Das Betriebsrisiko geht auf den Konzessionsnehmer über. Das europäische Vergaberecht regelt die Vergabe von Dienstleistungs- und Baukonzession in der KonzVgV. Der Schwellenwert beträgt derzeit 5.382.000 EUR.