Europäischer Gerichtshof verschärft Voraussetzungen für Inhouse-Vergaben
Mit einem Urteil vom 15. Januar hat der EuGH die Regelungen für Inhouse-Vergaben im EU-Vergaberecht konkretisiert. Das Urteil könnte Auswirkungen auf kommunale Unternehmensstrukturen haben.
Inhouse-Vergaben sind Fälle, in denen „ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag an eine juristische Person vergibt, die er selbst beherrscht“, so das Deutsche Vergabeportal. Dem EuGH-Urteil (Az. C 692/23) zugrunde liegt ein Fall aus den Niederlanden, bei dem mehrere Gemeinden die Entsorgung von Hausmüll ohne Ausschreibung an ein gemeinsam kontrolliertes Unternehmen vergeben hatten. „Die beauftragte Gesellschaft fungierte als Mutterunternehmen eines Konzerns, dessen Tochtergesellschaften teilweise am freien Markt tätig waren“, erklärt der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) in einer Pressemitteilung den Sachverhalt.
Umsatz der ganzen Unternehmensgruppe gilt
Der EuGH stellte nun klar, dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommen darf. Das beauftragte Unternehmen muss mindestens 80 Prozent seiner Tätigkeiten für den kontrollierenden öffentlichen Auftraggeber erbringen, und für die Berechnung dieser 80 Prozent wird der konsolidierte Umsatz der ganzen Unternehmensgruppe und nicht nur einzelner Töchter zugrunde gelegt. So soll unterbunden werden, dass absichtlich formale Konzernstrukturen geschaffen werden, die das Vergaberecht aushebeln.
Laut Ad Hoc News müssen sich nun Kommunen ihre Firmenstrukturen genau anschauen. Wenn etwa eine Holding einen defizitären Nahverkehr betreibe, aber Tochterunternehmen im Energiebereich am Markt profitabel agierten, könnte die Gruppe die 80-Prozent-Hürde reißen.
Quelle
- Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse): https://www.bvse.de/recycling/pressemitteilungen/12496-eugh-verschaerft-regeln-fuer-inhouse-vergaben-in-oeffentlich-rechtlichen-konzernstrukturen.html
- Ad Hoc News: https://www.ad-hoc-news.de/boerse/news/ueberblick/eugh-verschaerft-regeln-fuer-inhouse-vergaben-an-konzerne/68515666
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