Rund 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sind Waren und Dienstleistungen, die der Staat einkauft. Warum tut er das meist unter Nichtbeachtung von Nachhaltigkeitskriterien – und wie kann sich das ändern?
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Gutachten zur Weiterentwicklung der sozialen Marktwirtschaft
Das Ifo Institut hat untersucht, wie das Konzept der sozialen Marktwirtschaft an aktuelle Herausforderungen angepasst werden kann. Die öffentlichen Beschaffer sollten dabei Innovationsförderer sein.
Die Gesamtvergabe von trennbaren Bauleistungen muss gut begründet sein!
Oberhalb der EU-Schwellenwerte müssen vor der Zuschlagserteilung die Bieter informiert und eine Wartefrist eingehalten werden. Das ergibt sich aus § 134 GWB. Aber gilt das auch ohne entsprechende Regelung unterhalb der EU-Schwellenwerte? 2017 war das OLG Düsseldorf der Auffassung „ja“ (Urteil vom 13.12.2017 – I-27 U 25/17); nun hat es diese Rechtsprechung wieder aufgegeben (Urteil vom 21.06.2023 – I-27 U 4/22).
Dringlichkeitsvergabe nur für erforderlichen Zeitraum!
Oberhalb der EU-Schwellenwerte müssen vor der Zuschlagserteilung die Bieter informiert und eine Wartefrist eingehalten werden. Das ergibt sich aus § 134 GWB. Aber gilt das auch ohne entsprechende Regelung unterhalb der EU-Schwellenwerte? 2017 war das OLG Düsseldorf der Auffassung „ja“ (Urteil vom 13.12.2017 – I-27 U 25/17); nun hat es diese Rechtsprechung wieder aufgegeben (Urteil vom 21.06.2023 – I-27 U 4/22).
Wettbewerb um die besten Beschaffungsprozesse und Innovationen
Noch bis zum 15. März können sich Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen sowie öffentlich-rechtliche Unternehmen um den Preis „Innovation schafft Vorsprung“ bewerben.
Anforderungen an Referenzen müssen eindeutig sein
Oberhalb der EU-Schwellenwerte müssen vor der Zuschlagserteilung die Bieter informiert und eine Wartefrist eingehalten werden. Das ergibt sich aus § 134 GWB. Aber gilt das auch ohne entsprechende Regelung unterhalb der EU-Schwellenwerte? 2017 war das OLG Düsseldorf der Auffassung „ja“ (Urteil vom 13.12.2017 – I-27 U 25/17); nun hat es diese Rechtsprechung wieder aufgegeben (Urteil vom 21.06.2023 – I-27 U 4/22).
Bieter verliert im Streit um Aufteilung in Fachlose
Oberhalb der EU-Schwellenwerte müssen vor der Zuschlagserteilung die Bieter informiert und eine Wartefrist eingehalten werden. Das ergibt sich aus § 134 GWB. Aber gilt das auch ohne entsprechende Regelung unterhalb der EU-Schwellenwerte? 2017 war das OLG Düsseldorf der Auffassung „ja“ (Urteil vom 13.12.2017 – I-27 U 25/17); nun hat es diese Rechtsprechung wieder aufgegeben (Urteil vom 21.06.2023 – I-27 U 4/22).