Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll sicherstellen, dass alle Bieter dieselben Chancen haben. Zu den Voraussetzungen eines unbeschränkten Wettbewerbs zählen:
- Gewerbefreiheit
- Niederlassungsfreiheit
- Vertragsfreiheit
- es existieren keine Kartelle oder Monopole
- Vorhandensein einer funktionsfähigen Justiz
- ein funktionierendes Preis- und Währungssystem
- Markttransparenz und –Offenheit
- Gleichbehandlung