Die Verfahrensbeteiligten sind Teil des Verfahrens vor der Vergabekammer. Verfahrensbeteiligte sind der Antragsteller, der Auftraggeber und die Beigeladenen. Unter Beigeladenenen versteht man andere Unternehmen, deren Verfahrensposition durch den Nachprüfungsantrag nachteilig betroffen ist.