Preisabsprachen oder Absprachen bzgl. anderer Vertragsbedingungen unter Bietern während eines Vergabeverfahrens sind verboten. Aufgrund des vergaberechtlichen Gebots des Geheimwettbewerbs ist auch die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens (z.B. als Bieter und als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft) untersagt.
- Vgl. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)