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Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist Teil des nationalen Vergaberechts. Sie enthält insbesondere Bestimmungen für die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungs- und Lieferaufträgen unterhalb des relevanten EU-Schwellenwerts. Die UVgO ist kein Gesetz, sondern muss durch besonderen Anwendungsbefehl in jedem Bundesland einzeln umgesetzt werden.