Hierunter ist ein Verzeichnis von Unternehmen zu verstehen, auf welches öffentliche Auftraggeber bei der Durchführung von Vergaben ohne vorhergehenden Teilnahmewettbewerb zurückgreifen, um die anzufragenden Unternehmen festzulegen. Öffentliche Auftraggeber sind gehalten, zwischen verschiedenen grundsätzlich geeigneten Unternehmen zu wechseln.