Im Bereich der Architektur, des Städtebaus und der Landschaftsarchitektur können Wettbewerbe durchgeführt werden, wenn für eine anstehende konkrete Planungsaufgabe oder für eine generelle Ideenfindung der optimale Entwurf gefunden werden soll, vgl. §§ 69 ff. VgV.
Die Rahmenbedingungen für diese Wettbewerbe sind in der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) festgelegt.