Das offene Verfahren nach § 3 EU VOB/A/ § 15 VgV ist ein einstufiges Vergabeverfahren für Aufträge im Oberschwellenbereich. Unterhalb des EU-Schwellenwertes entspricht das offene Verfahren der öffentlichen Ausschreibung.
Mit der europaweiten Bekanntmachung wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Die Eignung wird in der Angebotswertung geprüft.