Unter dem sog. „Mantelbogenverfahren“ versteht man eine elektronische Angebotsabgabe, die mit der Einreichung eines handschriftlich signierten Formulars kombiniert ist. Das Verfahren ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt.
Hierbei werden die Angebotsunterlagen verschlüsselt an die ausschreibende Vergabestelle übermittelt. Zudem wird ein gesondertes Anschreiben, der so genannte Mantelbogen, mittels einer Software mit einer dazugehörigen Prüfziffer erstellt.
Durch die Prüfziffer erfolgt die Zuordnung des elektronisch eingereichten Angebotes zu dem unterzeichneten Mantelbogen des Bieters. Als Vorteil dieses Verfahrens gilt, dass keine Kartenlesegeräte und Signaturkarten oder Softwarezertifikate benötigt werden.
Soweit für das jeweilige Vergabeverfahren die rein elektronische Kommunikation vorgegeben ist, ist das Mantelbogenverfahren nicht mehr zulässig.