Das EU-Vergaberecht, also das Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte, wird auch als Kartellvergaberecht bezeichnet. Der Begriff ist darauf zurückzuführen, dass die europäischen Vergaberichtlinien  im 4. Abschnitt des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), welches das Kartellrecht regelt, umgesetzt wurden.