Ein Generalübernehmer erbringt keine Teilleistungen selbst, sondern lässt die gesamte Leistung durch Subunternehmer ausführen.
Er übernimmt daher lediglich Aufgaben des Projektmanagements sowie koordinierende oder überwachende Leistungen. Die Teilnahme als Generalübernehmer an Vergabeverfahren ist zumindest im Bereich der EU-Ausschreibungen zulässig.