Die Einreichung elektronischer Angebote ist mittlerweile bei europaweiten Vergaben gesetzlich vorgegebener Normalfall, schriftliche Angebote sind nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig. Die Vorteile von elektronischen Angeboten liegen klar auf der Hand: Sie beschleunigen den Vergabe-Prozess und bieten mehr Transparenz. Unternehmen (Bieter) können ihr Angebot elektronisch signieren und online abgeben. Wichtig ist, dass das elektronische Angebot vor Ablauf der Angebotsfrist abgegeben wird. Dabei ist der Zeitpunkt des Einganges entscheidend und nicht wann mit dem Versenden des Angebotes begonnen wurde.