Eignungskriterien oder Eignungsanforderungen betreffen die Eignung des Bieters und sind unternehmensbezogen. Sie werden vom Auftraggeber festgelegt und müssen bereits in der Bekanntmachung angegeben sein. Mit den Eignungskriterien prüft er, ob der Bieter fachkundig und leistungsfähig ist (wirtschaftlich, finanziell, technisch, beruflich), und dass kein Ausschlussgrund vorliegt. Sie gelten für das gesamte Vergabeverfahren.