Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, auch als eDIAS-Verordnung bekannt, regelt die Anforderungen an die fortgeschrittene und die qualifizierte elektronische Signatur in allen 27 EU-Mitgliedstaaten und im EWR. Damit können elektronische Identifizierungen und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt angeboten werden.
Die Verordnung verpflichtet Vergabestellen seit dem 1. Juli 2016, dass sie im europäischen Ausland bzw. im EWR anerkannte qualifizierte elektronische Signaturen akzeptieren müssen (Art. 15 Abs. 3 VO (EU) Nr. 910/2014). Daraus heißt, dass Produkte und Vertrauensdienste, so auch qualifizierte elektronische Signaturen unabhängig von dem Niederlassungsort des Vertrauensdiensteanbieters eingesetzt werden können. Die Produkte und Vertrauensdienste müssen jedoch den Anforderungen der Verordnung entsprechen. Diese Anforderungen wurden durch das Vertrauensdienstegesetz (VDG) vom 18. Juli 2017 ins deutsche Recht umgesetzt.