Die Bekanntmachung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, ihre Angaben in entsprechende Online-Formulare einzutragen.
Die Bekanntmachung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, ihre Angaben in entsprechende Online-Formulare einzutragen.