Hierbei handelt es sich um Allgemeine Vertragsbedingungen zu technischen Vorgaben. Sie sind in der VOB Teil C zusammengefasst. Wird die VOB/B vereinbart, so findet die VOB/C ebenfalls Anwendung, vgl. §1 Abs. 1 VOB/B.
Hierbei handelt es sich um Allgemeine Vertragsbedingungen zu technischen Vorgaben. Sie sind in der VOB Teil C zusammengefasst. Wird die VOB/B vereinbart, so findet die VOB/C ebenfalls Anwendung, vgl. §1 Abs. 1 VOB/B.