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Vergabekammer

Die Vergabekammer überprüft in erster Instanz die Einhaltung des Vergaberechts bei europaweiten Auftragsvergaben. Die Vergabekammer wird ausschließlich auf Grundlage eines Nachprüfungsantrags tätig. Vergabekammern sind Verwaltungsbehörden, die nach § 157 Abs. 1 GWB allerdings über ein besonderes Maß an Eigenständigkeit in ihrem Handeln verfügen.