Die Vergabekoordinierungsrichtlinie (RL 2004/18/EG) wurde durch die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (2014/24/EU) ersetzt. Letztere bildet die aktuelle Grundlage für weite Teile des Kartellvergaberechts.
Die Vergabekoordinierungsrichtlinie (RL 2004/18/EG) wurde durch die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (2014/24/EU) ersetzt. Letztere bildet die aktuelle Grundlage für weite Teile des Kartellvergaberechts.