Richter bewerten häufige Vergabepraxis bei Hardware-Beschaffung als nicht rechtens
Rund 650 neue iPads wollte die Stadt Datteln für ihre Schulen anschaffen – nun muss sie das Vergabeverfahren neu aufrollen. Ein Gericht entschied gegen eine weit verbreitete Vergabepraxis.
Die Stadt Datteln im Ruhrgebiet wollte die Laptops in ihren Schulen erneuern und startete ein Vergabeverfahren, das relativ üblich ist, nun aber vom Oberlandesgericht Düsseldorf einkassiert wurde. Die Vergabestelle hatte sich schon bei der Ausschreibung auf Apple-Produkte festgelegt, um dem bereits eingeführten Betriebssystem treu zu bleiben und doppelte Wartungskosten zu vermeiden. Der Elektronikanbieter Samsung klagte dagegen, nicht nur im Fall Datteln. Erstmals wurde jetzt eine rechtskräftige Entscheidung gefällt – zugunsten von Samsung.
Wettbewerb nicht leichtfertig einschränken
Die Stadt sei verpflichtet, die Bestellung produktneutral auszuschreiben, betonten die Richter. Der Staat als Auftraggeber dürfe bei großen Bestellungen den Wettbewerb nicht leichtfertig einschränken. Dass das zu Problemen mit der Kompatibilität und zu höheren Kosten führe, ließen die Richter in dieser Pauschalität nicht gelten.
Samsung als Kläger zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Vergabesenats. Kein Wunder, denn es geht um einen riesigen Markt.
In Datteln muss zukünftig der Schulalltag zeigen, wie es sich gegebenenfalls mit verschiedenen Betriebssystemen arbeiten lässt. Bürgermeister André Dora (SPD) findet, diese Problematik könne keine Kommune alleine lösen. Er würde sich über „einen Anruf der Ministerin“ freuen.
Quelle
- Deutsche Presse-Agentur wie z.B. in der Zeit: https://www.zeit.de/news/2026-09/02/milliardenkonzern-verklagt-kommune-im-streit-um-neue-tablets
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