Bundestag beschließt Tariftreuegesetz
Erstmals gibt es ein deutsches Tariftreuegesetz. Danach müssen Unternehmen, die Aufträge des Bundes ausführen, ihren Arbeitnehmern tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren.
Mit dem Tariftreuegesetz, das der Bundestag jetzt verabschiedet hat, will die Politik dafür sorgen, dass Unternehmen, die nach Tarif arbeiten, im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes keine Nachteile mehr haben. Wer Tarifbedingungen nicht berücksichtigt, kann in der Regel günstigere Angebote abgeben – dieser unfaire Vorteil soll unterbunden werden.
Wie der Bundestagsabgeordnete Wilfried Oellers (CDU) klarstellte, müssen Unternehmen aber nicht tarifgebunden sein, um Aufträge des Bundes zu bekommen. Es müssten jedoch die Bedingungen erfüllt sein, die das Arbeitsministerium festgeschrieben habe.
Ausnahmen bei Lieferaufträgen und dem Militär
Die neuen Regeln gelten ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto – Lieferaufträge und Aufträge der Bundeswehr sind ausgenommen. Pascal Meiser (Die Linke) kritisierte diese und andere Ausnahmen. Allein durch den Ausschluss von Lieferdiensten werde ein Drittel des Auftragsvolumens des Bundes außer Acht gelassen.
Arbeitgebervertreter meldeten sich mit Kritik zu Wort – meist fürchten sie ein Mehr an Bürokratie. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, erklärte, das Gesetz sei wegen eines „gefährlichen Eingriffs in die Tarifautonomie“ nicht mit dem Grundgesetz und dem Europarecht vereinbar.
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