Tariftreuegesetze: Nach Auftrag kaum Kontrollen
Nur vier Prozent der Kommunen überprüfen nach einer Vergabe die Einhaltung von Tariftreuepflichten bei den Auftragnehmern. Das hat eine Recherche des TV-Investigativmagazins „Report Mainz“ ergeben.
14 von 16 Bundesländern haben eine Tariftreuegesetz und damit in aller Regel auch Kontrollmöglichkeiten nach einer Vergabe. Aber: 96 Prozent nehmen sie nach einer Umfrage der Sendung nicht wahr. Der SWR-Beitrag beleuchtet zwei Beispiele von öffentlichen Bauaufträgen, bei denen offenbar Tariftreueverletzungen vorliegen – eine Krankenhaus- und eine Rathausbaustelle.
Kontrollen werden dem Zoll überlassen
Die wenigen Kontrollen sind besonders erwähnenswert, da immerhin 35 Prozent der Antwortenden nach eigenen Aussagen die Ressourcen hätten, tätig zu werden. Sie verweisen jedoch etwa auf den Zoll als Kontrollbehörde oder setzen Prioritäten anders, wenn Kontrollen nach dem eigenen Tariftreuegesetz Kann-Bestimmung sind. Gewerkschafter und Wissenschaftler in dem Beitrag sind verärgert und fordern, dass Kommunen selbst prüfen sollten. Sie könnten schließlich am besten beurteilen, ob Abrechnungen und ähnliches plausibel seien.
Die Stadt Frankfurt am Main hingegen nimmt die Einhaltung der Tariftreue ernst: Drei Vollzeitstellen kümmerten sich um die Kontrollen. Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff sagt in dem SWR-Beitrag, man solle sich nicht unter dem „Deckmantel der Entbürokratisierung“ davor drücken. „Es sind faire Regeln, und die machen auch Sinn.“
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