VS steht für Verteidigung und Sicherheit. Im 3. Abschnitt der VOB/A sind diese Sonderregelungen für die Vergabe von Bauaufträgen im Bereich von Verteidigung und Sicherheit geregelt, die in der Bezeichnung den Zusatz VS enthalten.
Die VS-Paragraphen dienen der Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG.