Der Begriff Vergaberecht bezeichnet die Gesamtheit aller Vorschriften, die durch staatliche Einrichtungen – und in bestimmten Fällen auch von privaten Unternehmen – bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen zu beachten sind.
Der Begriff Vergaberecht bezeichnet die Gesamtheit aller Vorschriften, die durch staatliche Einrichtungen – und in bestimmten Fällen auch von privaten Unternehmen – bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen zu beachten sind.