Angebote müssen alle in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen enthalten und vollständig ausgefüllt sein. Gegebenenfalls kommt eine Nachforderung von Unterlagen durch die Vergabestelle in Betracht. Verhandlungen sind hingegen außerhalb des Verhandlungsverfahrens untersagt. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten müssen ausgeschlossen werden.