Das Signaturgesetz hatte den Zweck, Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen zu schaffen. Es trat zum 29. Juli 2017 außer Kraft und wurde durch das Vertrauensdienstegesetz (VDG) abgelöst.
Das Signaturgesetz hatte den Zweck, Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen zu schaffen. Es trat zum 29. Juli 2017 außer Kraft und wurde durch das Vertrauensdienstegesetz (VDG) abgelöst.