Preisabsprachen der Bieter sind auch vergaberechtlich unzulässig. Die Bieter können nach 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB ausgeschlossen werden.
Preisabsprachen der Bieter sind auch vergaberechtlich unzulässig. Die Bieter können nach 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB ausgeschlossen werden.