Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind beispielsweise Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Diese unterliegen regelmäßig dem nationalen Vergaberecht.
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Juristische Personen des privaten Rechts
Juristische Personen des privaten Rechts (bspw. eine AG, eine GmbH oder ein Verein) können nach Maßgabe des § 99 GWB im Rahmen des sog. „funktionalen Auftraggeberbegriffs“ dem Anwendungsregime des Vergaberechts unterfallen. Dies setzt voraus, dass die juristische Person zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllt und sich durchContinue reading „Juristische Personen des privaten Rechts“