Ein Koppelungsangebot ist ein Angebot, das nur unter der Bedingung gelten soll, dass der Bieter zugleich den Zuschlag entweder für ein anderes Los in derselben Ausschreibung, oder für ein im Rahmen einer anderen Ausschreibung abgegebenes Angebot erhält. 

Kopplungsangebote sind im Vergaberecht nicht grundsätzlich unzulässig, müssen sich aber im Einzelfall am vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot messen lassen. Insoweit muss vor allem eine Manipulationsmöglichkeit des Bieters auf einen vorangegangenen Wettbewerb ausgeschlossen sein.