Konzessionen sind entgeltliche Verträge, mit denen ein oder mehrere Konzessionsgeber ein oder mehrere Unternehmen mit der Erbringung von Bauleistungen (Baukonzession) oder Dienstleistungen (Dienstleistungskonzession) betrauen (§ 105 GWB).
Bei einem öffentlichen Auftrag besteht die Gegenleistung des Auftraggebers in der Entrichtung eines Entgelts. Bei einer Konzession ist die Gegenleistung im Gegensatz hierzu jedoch vorrangig nicht das Entgelt, sondern das Recht zur Nutzung der Leistung. Das Betriebsrisiko für die Nutzung des Bauwerks oder für die Verwertung der Dienstleistungen trägt der Konzessionsnehmer selbst.