Die Grundsätze der Vergabe sind in § 97 GWB verankert.
Als wichtigste Verfahrensgrundsätze gelten der:
- der Grundsatz des Wettbewerbs
- der Grundsatz der Gleichbehandlung
- der Grundsatz der Transparenz
Die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung ist mittlerweile auch bei EU-Vergaben als weiterer Grundsatz geregelt. Mit der letzten Vergaberechtsreform (2016) wurde auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aufgenommen. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit war auch zuvor von den Auftraggebern ohnehin zu beachten, es war jedoch bis zur Umsetzung der Vergaberechtsreform im Jahr 2016 nicht ausdrücklich gesetzlich als Grundsatz normiert.